Helena Graf, Autorin

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FGM - Female genital Mutilation
Um einem Missverständnis vorzubeugen, das sich auf die falsche Behauptung bezieht, die weibliche Beschneidung sei Teil
islamischer Gesetzgebung, zitiere ich nachfolgend zur Lage in Ägypten: Im Jahre 1997 wurde die Beschneidung erstmalig
gesetzlich verboten. Kurz danach jedoch wurde sie wieder legalisiert.
– Auch heute, unter Mursi, ist FGM de facto freigegeben. Journalist im Radio: Für Ägyptens fundamentalistische Herren der Schöpfung ist die Beschneidung von Frauen ein
gottgefälliger Akt. Würdenträger Scheich Youssef al-Badri betont: Die Sache bewirkt ja nicht, dass eine Frau völlig ihre Empfindungen verliert. Sie hilft vielmehr¸ die Sinne zu kontrollieren. Es geht um Kontrolle, es geht uns nur um Kontrolle. Dass es nun wieder legal ist, den Unterleib von Mädchen mit dem Skalpell zu verstümmeln, bezeichnet Al-Badry als Sieg
auf ganzer Linie. Und es kümmert ihn nicht, dass der Großmufti von Ägypten und hohe geistige Autoritäten des Landes
die Beschneidung als einen unislamischen Brauch kritisieren. In orthodox islamischen Ländern wie Iran oder Saudi-Arabien ist Beschneidung dagegen tabu. Der Schnitt ins Weibliche
ist ein afrikanischer Brauch.Auch Christen liefern ihre Frauen in Ägypten, ihre Töchter in Sudan oder Äthiopien ans Messer. TDF: Die gesundheitlichen Folgen für das ganze Leben, die wiederkehrenden Schmerzen und Behinderungen bleiben außer Betracht. Über tote Frauen spricht man nicht. Helena Graf Quelle: Ausschnitt aus einem Interview zwischen einem islamischen Würdenträger in Ägypten und einem deutschen Journalisten (Radio-Mitschnitt WDR 3). Verfahren zur Wieder-Erlaubnis der weiblichen Beschneidung in: Das neue ägyptische Familienrecht http://www.zr2.jura.uni-erlangen.de/islamedia/publikation/Aegyptisches%20Familienrecht.pdf